SERVICEGESELLSCHAFTEN

Vorteil sehen – Chance nutzen
Durch eine gemeinsame Servicegesellschaft (Organschaft) bei dem Betrieb von Krankenhäusern, Kindergärten, Altenheimen u.a. sozialen Einrichtungen können deutliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die die heutigen angespannten Budgets erheblich entlasten. Ihre Organisation ändert sich dadurch nicht wesentlich. 

5 gute Gründe für eine Servicegesellschaft mit uns:

•    Maßgeblicher Einfluss in allen Belangen durch den Mehrheitsgesellschafter
•    Gewinnbeteiligung
•    Kompetente fachliche und kaufmännische Betreuung im Rahmen des Managementvertrages
•    Absolute Kostentransparenz
•    Vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit durch langfristige Vertragsgestaltung

Die Vorteile

•    Die Gründung einer Organgesellschaft bedeutet eine deutliche finanzielle Entlastung
•    Der Mehrheitsgesellschafter nimmt als Organträger Einfluss in allen Belangen
•    Die Gewinnbeteiligung und Kostentransparenz ermöglichen dem Organträger in hohem Maß das erforderliche wirtschaftliche Arbeiten

•    Die kompetente fachliche und kaufmännische Betreuung ist im Rahmen des Managementvertrages jederzeit gewährleistet und

     entlastet den Mehrheitsgesellschafter von diesen Aufgaben

Der Weg ist das Ziel

•    Entwurf eines Gesellschaftsvertrages
•    Vor der Gründung holen wir als zuverlässiger Partner und Minderheitsgesellschafter eine verbindliche Auskunft über die Anerkennung

     einer umsatzsteuerlichen Organschaft vom zuständigen Finanzamt ein
•    Abschluss des Managementvertrages
•    Abschluss des Dienstleistungsvertrages zwischen Organgesellschaft und Mehrheitsgesellschafter
•    Falls gewünscht: Abschluss einer Mietvereinbarung für die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist möglich


Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen und lassen Sie sich kompetent und partnerschaftlich beraten.